Regierungsrat ist bereit für die Ausbildungsoffensive in der Pflege

Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes betreffend Umsetzung des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege verabschiedet und an den Grossen Rat überwiesen. Damit soll die formell-gesetzliche Grundlage im Kanton Basel-Stadt geschaffen werden für die Ausbildungsoffensive im Rahmen der angenommenen Pflegeinitiative.

Am 28. November 2021 hat die Stimmbevölkerung die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» mit 61 Prozent deutlich angenommen. Eine Hauptforderung der Initiative bezieht sich darauf, dass genügend diplomiertes Pflegepersonal zur Verfügung stehen soll.

Nach Annahme der Pflegeinitiative hat der Bundesrat das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege vorgestellt. Dazu hat der Bund das Ausbildungsfördergesetz Pflege (Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege) ausgearbeitet, welches Mitte 2024 in Kraft treten soll.

Um das Ausbildungsfördergesetz Pflege im Kanton Basel-Stadt umzusetzen, musste namentlich für die Ausbildungsverpflichtung der Akteure im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen eine formell-gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Nach Durchführung der öffentlichen Vernehmlassung vom 4. Juli 2023 bis zum 4. Oktober 2023 (siehe Medienmitteilung vom 4. Juli 2023 «Regierungsrat will Pflegeartikel rasch umsetzen») liegt die gesetzliche Grundlage nun vor, welche noch vom Grossen Rat genehmigt werden muss. Die Einzelheiten wird der Regierungsrat auf Verordnungsstufe regeln.

Ziel der Ausbildungsförderung ist es, die Ausbildungsabschlüsse von diplomierten Pflegepersonen in den Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) durch Beiträge der Kantone und des Bundes deutlich zu erhöhen. Die Förderung des Bundes bezieht sich nicht auf die Lehrgänge in der beruflichen Grundbildung (insbesondere Fachfrau oder Fachmann Gesundheit EFZ [FaGe] und Assistentin bzw. Assistent Gesundheit und Soziales [AGS] mit Berufsattest). Da die FaGe rund zwei Drittel der Studierenden an der HF und FH ausmachen, plant der Kanton Basel-Stadt jedoch auch für diesen Bereich Förderungsmassnahmen.

Kostenschätzung

Das Pflegeausbildungsförderungsgesetz verpflichtet die Kantone, Beiträge an die Akteure im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen, Beiträge an höhere Fachschulen sowie Ausbildungsbeiträge an angehende Pflegefachpersonen zu leisten. Aufgrund der bisher bekannten Rahmenbedingungen der Ausbildungsoffensive ist für den Kanton Basel-Stadt von Kosten in Höhe eines tieferen einstelligen Millionenbetrags pro Jahr auszugehen, für die gesamte Dauer der Ausbildungsoffensive über acht Jahre von rund 30 Mio. Franken.

Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gehen die Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege gemeinsam an und arbeiten in der Projektorganisation eng mit Partnerorganisationen aus dem Gesundheitswesen zusammen. Aus rechtlichen Gründen müssen beide Kantone eigene gesetzliche Grundlagen zur Umsetzung im jeweiligen Kantonsgebiet schaffen.

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